
Zugangsvoraussetzungen
Das Ergtherapeutengesetz (ErgThG) fordert einen
• Realschulabschluss
• oder eine nach dem Hauptschulabschluss abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens zweijähriger Dauer
Zur Berufseignung gehören körperliche und geistige Einsatzfähigkeit, Ausdauer, gute soziale Kontakt- und Kommunikationsfähigkeiten, Einfühlungsvermögen, gute Beobachtungsgabe und kritische Urteilsfähigkeit sowie Flexibilität im Umgang mit neuen Situationen.
Ein Vorpraktikum ist wünschenswert. Die Erfahrungen im Kontakt mit Klienten sollen der Überprüfung der eigenen Berufswahl dienen
Wenn Sie sich für eine Ausbildung zum Ergotherapeuten / zur Ergotherapeutin an unserer Berufsfachsschukle interessieren, dann bewerben Sie sich bitte - schriftlich oder online - mit den folgenden Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben
- Tabellarischer Lebenslauf
- 2 aktuelle Bewerbungsfotos
- Beglaubigte Kopie des letzten Schulzeugnisses
- evtl. Nachweis über die berufliche Ausbildung
- evtl. Nachweis über geleistete Praktika
- aktuelles ärztliches Gesundheitszeugnis, aus dem die Berufseignung hervorgeht (nicht älter als 3 Monate)
- Polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!