
Berufsprofil der Ergotherapeutin / des Ergotherapeuten
"Das ist der Beruf, den ich suchte"
Ergotherapeuten unterstützen und begleiten Menschen jeden Alters deren selbstständige Lebensführung durch eine Krankheit oder Behinderung eingeschränkt oder von Einschränkung bedroht ist.
Der Therapeut ermöglicht es seinem Klienten über gezielte Anbahnung und das Training von für den Klienten bedeutungsvolle Betätigungen, die größtmögliche Selbstständigkeit für seinen individuellen Alltag einschließlich der gesellschaftlichen Teilhabe und einer hohen Lebensqualität für sein Leben zu erlangen. Dabei sind die ergotherapeutischen Arbeitsfelder vielfältig:
Ergotherapeutische Maßnahmen kommen zum Einsatz:
- nach Unfällen, Operationen, Verbrennungen, rheumatologischen Erkrankungen (Arbeitsschwerpüunkt: Orthopädie)
- nach Schlaganfall, Multiple Sklerose, Morbus Parkinson und anderen neurologischen Erkrankungen (Arbeitsschwerpunkt Neurologie)
- bei psychischen Erkrankungen (Arbeitsschwerpunkt Psychiatrie)
- bei Kindern mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen (Arbeitsschwerpunkt Pädiatrie)
- bei älteren Menschen zum Erhalt der selbstständigen Lebensführung (Arbeitsschwerpunkt Geriatrie)
Ergotherapeuten arbeiten in der Regel im interdisziplinären Team, dass heißt in Kooperatrion mit Physiotherapeuten, Logopäden, Psychologen, Ärzten, Sozialarbeitern, Pflegenden und Erziehern. In ihrem Bereich sind Ergotherapeuten selbstständig und eigenverantwortlich tätig.
Sie arbeiten in orthopädischen, neurologischen und psychiatrischen Kliniken, Unfall- und Kinderkliniken, Rehabilitationseinrichtungen und ambulanten Therapiezentren. Darüber hinaus ergeben sich Arbeitsmöglichkeiten in Ergotherapie-Praxen. Neben dem medizinischen Bereich bietet sich in pädagogischen Institutionen wie Kindergärten, Schulen oder Tagesstätten sowie in Altenheimen ein Arbeitsfeld an. Arbeitstherapeutisch werden Ergotherapeuten zum Beispiel in Werkstätten für behinderte Menschen tätig. Die rechtliche Grundlage der Ausbildung ist das Gesetz über den Beruf des Ergotherapeuten (ErgThG) und die dazugehörige Ausbildungs- und Prüfungsordnung (ErgTh APrO). Für einzelne Bundesländer sind zusätzliche Schul-Verordnungen möglich. Der Beruf des Ergotherapeuten ist der Gruppe der nichtärztlichen Heilberufe im Gesundheitswesen zuzuordnen. Die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut/-in“ ist gesetzlich geschützt.